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Kennzeichnung von Ex-Schutz-Produkten
vor dem 30.06.2003

Unter dem Titel Kennzeichnung von Ex-Schutz-Produkten nach dem 30.06.2003 finden Sie Informationen zum neueren Stand der Ex-Schutz-Kennzeichnung.


Nach meinen letzten Recherchen zu diesem Thema, kann ich die nachfolgenden Tabellen leider nicht mehr ohne ein Vorwort präsentieren. Auch sehe ich mich zu der Feststellung veranlaßt, daß die hier gebotenen Informationen weder einen Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit seitens der Leser begründen.

Die Kennzeichnung im Ex-Schutz-Bereich ist seit Beginn der Übergangsphase von nationalen zu europäischen Normen ziemlich verwirrend geworden. Zur Zeit dürfen sowohl Ex-Schutz-Produkte, die in Übereinstimmung mit nationalen Normen, als auch solche, die bereits europäischen Richtlinien entsprechen, in Verkehr gebracht werden. In Deutschland wurden die DIN- bzw. VDE-Normen für den Ex-Bereich 1998 von Euro-Normen abgelöst. Wirklich eindeutige Verhältnisse wird es aber erst nach dem 30.06.2003 geben, wenn nach nationalen Normen gefertigte Produkte nicht mehr verkauft werden dürfen.

Im Zuge der Harmonisierung nationaler Normen entstand die Richtline 94/9/EG, die als ATEX-Produkt-Richtlinie (ATEX steht für Atmosph?res Explosibles) in den allgemeinen Sprachgebrauch überging. Vielfach werden als zukünftige Kennzeichnung Codierungen nach "ATEX-Norm" (ATEX 100) genannt. Hierbei werden die (europäischen) ATEX-Richtlinien mit (nationalen [in Deutschland DIN] bzw. europäischen [EN]) Normen verwechselt bzw. gleichgesetzt. Die ATEX-Richtlinien können aber eher als ein juristisches Konstrukt, nach dessen Vorgaben entsprechende technische Normen erstellt werden müssen, angesehen werden. Das derzeitige Hauptproblem dabei ist die Tatsache, daß die ATEX-Richtlinie selbst in den letzten Jahren mehrfach geändert bzw. ergänzt wurde und die Umsetzung in Normen noch weit von ihrer Vollendung entfernt ist.

Allerdings scheinen die zukünftigen Änderungen in der Codierung vom aus den EN-Normen bisher bekannten Verfahren nicht allzu stark abzuweichen. Wer gegenwärtig etwas mit Begriffen wie Temperaturklasse, Zündschutzart oder Zoneneinteilung anfangen kann, muß nicht wieder ganz von vorne anfangen, sich aber gegebenenfalls mit Details beschäftigen. Dazu einige Beispiele:

Bisherige Kennzeichnung nach EN: EEx ia IIC T4
Neue Kennzeichnung nach ATEX: EEx ia IIC T4 ex 1 G
Beispiel aus einem CERTIFICATE OF CONFORMITY vom Dezember 2000: EEx eib IIC 220 °C

Im zweiten Beispiel wird die bisherige Kennzeichnung durch den Code "ex 1 G" (steht für Gas-Ex-Bereich, Zone 0) ergänzt, was praktisch einer Ausweitung der bisherigen Kennzeichnung nach EN um Art und Gefährdungsgrad des für den Einsatz des Betriebsmittels vorgesehenen Ex-Bereiches gleichkommt. Im dritten Beispiel wird statt eines Codes für die Temperaturklasse die höchstzulässige Betriebsmitteltemperatur direkt angegeben, die vorhin beschriebene Codierung von Art und Gefährdung im Ex-Bereich allerdings nicht angegeben. Zur Beachtung: Die ersten beiden Beispiele sind nach vorliegenden Informationen konstruiert, das dritte stammt aus einem Dokument!


Übersicht der Kennzeichnung ex-geschützter elektrischer Betriebsmittel nach EN 60079-14:

Explosionsschutzanwendung
Zündschutzart
Explosionsgruppe
Temperaturklasse
  • EEx  I
    Schlagwetterschutz
    (in Grubenbauten)
  • EEx  II
    Explosionsschutz
    (in sonstigen ex-gefährdeten Bereichen)
  • o
    Ölkapselung
  • p
    Überdruckkapselung
  • q
    Sandkapselung
  • d
    Druckfeste Kapselung
  • e
    Erhöhte Sicherheit
  • i (a, b)
    Eigensicherheit
  • m
    Vergußkapselung (i.V.)

Diese Geräteeigenschaft kann auch in Kombination verschiedener Zündschutzarten für diverse Bauteile (Schalter, Kondensatoren u.a.) ausgeführt und dann als Kombination der Einzelbezeichnungen (z.B. de) angegeben werden.

  • A
    Explosionsneigung gering
  • B
    Explosionsneigung mittel
  • C
    Explosionsneigung hoch

Hier wird die Einsatzumgebung des Betriebsmittels klassifiziert.

Häufige Bezeichnungen sind auch IIA, IIB, IIC und I (Zusammenfassung der Bezeichnungen aus dieser und der ersten Tabellenspalte).

  • T1
    450 °C
  • T2
    300 °C
  • T3
    200 °C
  • T4
    135 °C
  • T5
    100 °C
  • T6
    85 °C

Hiermit wird die höchstzulässige Oberflächentemperatur des Betriebsmittels gekennzeichnet.

Zusammengestellt von A.-J. v. Gencsy


Weitere Kennzeichnungen u. Daten:
("Vergleichswerte" für EN 60079-14)

Zonen im Gas-Ex-Bereich
nach EN 6079-10
Zündgruppen
nach VDE
Relation zw. Temperaturklasse,
Zünd- und Oberflächtentemperatur
Zündschutzkennzeichnungen
alt und neu
  • Zone 0
    Ständig oder langzeitig vorhandene ex-fähige Gasatmosphäre
  • Zone 1
    Normalbetrieb mit wahrscheinlich auftretender ex-fähiger Gasatmosphäre
  • Zone 2
    Normalbetrieb mit geringer Wahrscheinlichkeit auftretender ex-fähiger Gasatmosphäre

Diese Werte lassen sie m.E. gut mit den Explosionsklassen der oben angeführten Euro-Norm korrelieren.

Zünd-
gruppe
Zulässige Grenz-
temperatur
Zul. Zündtemperatur
d. brennbaren Stoffe
  • G1
  • G2
  • G3
  • G4
  • G5
  • 360 °C
  • 240 °C
  • 160 °C
  • 110 °C
  • 80 °C
  • 450 °C
  • 300-450 °C
  • 200-300 °C
  • 135-200 °C
  • 100-135 °C
Temperatur-
klasse d.
Betriebsmittels
Max. Oberflächen-
temperatur d.
Betriebsmittels
Zündtemperatur
d. brennbaren Stoffe
  • T1
  • T2
  • T3
  • T4
  • T5
  • T6
  • < 450 °C
  • < 300 °C
  • < 200 °C
  • < 135 °C
  • < 100 °C
  • < 85 °C
  • > 450 °C
  • > 300 °C
  • > 200 °C
  • > 135 °C
  • > 100 °C
  • > 85 °C

Bei einer gegebenen Zündtemperatur der Gase bzw. Dämpfe von z.B. > 100 °C wird folglich eine Ex-Schutz-Lampe der Temperaturklasse T5 benötigt.

Bisherige Kennzeichnung
nach VDE-Norm
Aktuelle Kennzeichnung nach Euro-Norm
  • o
    Ölkapselung
  • f
    Überdruckkapselung
  • s
    Sonderschutz (incl. Sandkapselung u.
    Vergußkapselung)
  • d
    Druckfeste Kapselung
  • e
    Erhöhte Sicherheit
  • i
    Eigensicherheit
  • o
    Ölkapselung
  • p
    Überdruckkapselung
  • q
    Sandkapselung
  • d
    Druckfeste Kapselung
  • e
    Erhöhte Sicherheit
  • i (a, b)
    Eigensicherheit
  • m
    Vergußkapselung (in Vorbereitung)


Die niedrigsten Schutzstufen sind hier Eigensicherheit und Erhöhte Sicherheit die i.w. die Einhaltung von Temperaturgrenzen und Funken- bzw. Lichtbogenfreiheit im Betrieb festlegen.

Demgegenüber bietet die Zündschutzart Druckfeste Kapselung z.B. die Möglichkeit, höhere Oberflächentemperaturen des Betriebsmittels am Leuchtmittel zuzulassen, sofern dieses in einem geschlossenen Gehäuse untergebracht ist, welches beim Entstehen eines explosiven Gemisches im Gehäuseinneren eine ggf. stattfindende Explosion zuverlässig von der Umwelt abschirmen können muß.

Die höheren Schutzstufen Sandkapselung, Überdruckkapselung und Ölkapselung verhindern i.w. auf verschiedene Weise die Entstehung von Zündvorgängen im Gehäuseinneren.

Zusammengestellt von A.-J. v. Gencsy

ACHTUNG: Die hier beschriebenen Normen betreffen elektrische Betriebsmittel in Bereichen mit Explosionsgefährdung durch Gase oder Dämpfe! Für Bereiche mit Explosionsgefährdung durch Stäube gelten andere Vorschriften (Vorgesehen ist die EN 50281, zu der es an dieser Stelle vorerst keine Informationen gibt).


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Dieses Dokument wurde zuletzt bearbeitet am 08.04.2002. Aktuellere Inhalte finden Sie im Nachfolgedokument.


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